Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einleitung

1. Für alle Verträge zwischen der Alsterlagune und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht gültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Ungültige Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die inhaltlich mit der ungültigen Bestimmung soweit wie möglich übereinstimmt.

3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch die Alsterlagune.

Tischreservierungen

Bestätigte Tischreservierungen sind nicht bindend und können von der Alsterlagune jederzeit ohne wichtigen Grund storniert werden.

Bestimmung für die Durchführung von Veranstaltungen und Vermittlung von Leistungen

1. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Alsterlagune bzw. eines Vertreters, die die Veranstaltung, Equipment, Veranstaltungsort etc. betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen der Alsterlagune gehören auch die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise. Der Kunde ist für das Tun und Lassen seiner Gäste verantwortlich.

2. Der Vertrag kommt durch die vom Kunden unterschriebene Auftragsbestätigung der Alsterlagune mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande.

3. (1) Der Ablauf der Veranstaltung wird in Übereinkunft mit der Alsterlagune durch den Kunden festgelegt. Wenn dringende Umstände dieses notwendig machen, behält sich die Alsterlagune das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. (z.B. bei höherer Gewalt, wie Flut o.ä.) Des Weiteren behält sich die Alsterlagune generell das Recht vor, das Datum der Veranstaltung zu ändern und dem Kunden einen Ersatztermin anzubieten. Wenn Umstände herrschen, die die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlich erscheinen lassen oder ungünstige Verhältnisse (z.B. Wetterverhältnisse bei Zelt od. Außenveranstaltungen wie Sturm etc.) eintreten oder vorhergesagt werden, die eine Gefährdung der Teilnehmer od. des Equipments darstellen (z.B. Gefährdung von Musikinstrumenten bei Regen), kann die Veranstaltung durch die Alsterlagune auch kurzfristig abgesagt werden bzw. es kann wenn möglich auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen werden. Treten diese widrigen Umstände während der Veranstaltung auf, wird die Veranstaltung abgebrochen bzw. wenn möglich auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen. Die Alsterlagune ist für Schäden, die aus diesen Umständen dem Kunden und seinen Gästen entstehen, nicht verantwortlich. (2) Kurzfristig vom Kunden gewünschte Änderungen am Tag der Veranstaltung werden berücksichtigt, können aber seitens der Alsterlagune nicht zugesichert werden. Für Verzögerungen und daraus entstehende Unregelmäßigkeiten, die der Kunde zu vertreten hat, übernimmt die Alsterlagune keine Haftung. Diesbezügliche Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt falls diese entstehen.

4. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann die Alsterlagune zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Catering und Personal, berechnen.

5. Zu Lasten des Kunden gehen auch folgende Kosten: Platz –und Raummieten, Leihgebühren für Equipment, Transportkosten, Steuern wie Kurtaxen sowie Personalkosten. Diese Kosten sind in dem im Vertrag ausgewiesenen es sei denn, dieses ist ausdrücklich schriftlich im Vertrag anders vereinbart.

6. (1) Veranstaltungsräumlichkeiten, Equipment und Transportmittel werden von Alsterlagune zur Veranstaltung sauber, mit vollständigem Inventar und in gutem Zustand geliefert. (2) Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Rügen über die Erfüllung des Vertrages unverzüglich, das heißt noch während der Veranstaltung, der Alsterlagune und / oder dem zuständigen Personal vor Ort mitzuteilen, so dass die Alsterlagune und / oder das anwesende Personal die Möglichkeit haben, berechtigte Mängel soweit wie möglich zu beheben. (3) Die Alsterlagune behält sich vor, auf den vom Vertragspartner nicht gebuchten gesamt Flächen, weitere Veranstaltungen auszuüben.

7. (1) Der Kunde haftet für die Schäden, die durch sein eigenes Verschulden, oder das Verschulden seiner Gäste am Veranstaltungsequipment, an den Veranstaltungsräumlichkeiten oder dem Eigentum Dritter verursacht werden. (2) Die Alsterlagune und das Personal sind haftpflichtversichert, auch gegenüber den Veranstaltungsteilnehmern. (3) Der Kunde haftet für die unter Artikel 7. (1) genannten Schäden nur dann nicht, wenn die unter Artikel 7. (2) umschriebene Versicherung für den entstandenen Schaden eintritt. Der Betrag des eigenen Risikos der Versicherung geht zu Lasten des Kunden.

8. (1) Im Falle einer kompletten Stornierung des Vertrages durch den Kunden schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze der vertraglich vereinbarten Vergütung: Kosten für Arrangements (Tagungen, Wochenendprogrammen, Tages- und Abendprogrammen sowie Paket bzw. Pauschalen mit pro Personen Preisen), die Bereitstellung des Veranstaltungsortes (bei Raummieten), Transportmittelreservierungen, Künstlervermittlungsgeschäfte, sonstiges:

  • bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung durch die Alsterlagune wenigsten 15% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 75 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 45Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% der vereinbarten Vergütung
  • bei noch kurzfristiger Stornierung 100% der vereinbarten Vergütung

(2) Im Falle der Stornierung ausschließlich von den Leistungen Bewirtung sowie Catering, ohne dass Veranstaltungsräume Gegenstand der vereinbarten Leistung ist, schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze:

  • bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung 30 % der vereinbarten Vergütung
  • bis 60 Tage vor der VA 60 % der vereinbarten Vergütung
  • bis 30 Tage vor der VA 75 % der vereinbarten Vergütung
  • bis 15 Tage vor VA 90 % der vereinbarten Vergütung
  • bei noch kurzfristiger Stornierung 100% der vereinbarten Vergütung

Grundlage für die Berechnung der Stornierungskosten ist jeweils die vereinbarte Teilnehmerzahl in der Auftragsbestätigung. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl kann einmalig bis spätestens 15 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bis maximal 10% der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden. (3) Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass die Alsterlagune durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als sich aus (1) ergibt. Die Alsterlagune ist der Nachweis gestattet, dass durch die Stornierung ein höherer Schaden entstanden ist. (4) Eine Stornierung des Vertrages muss immer schriftlich oder per Telefax erklärt werden, deren Erhalt von der Alsterlagune bestätigt werden muss. Die Stornierung kann auch schriftlich mittels Einschreiben ausgesprochen werden. Das Datum des Empfangs der Erklärung durch die Alsterlagune gilt als das Datum der Stornierung.

9. Soweit die Alsterlagune nicht Eigentümer des vermieteten Veranstaltungsequipments ist, haftet diese nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in Umständen der Person oder der Firma des Veranstaltungequipmenteigentümers begründet sind. Für diese Fälle behält sich die Alsterlagune ein Rücktrittsrecht vor. Die bereits erbrachten Zahlungen des Kunden sind in diesem Fall zurückzugewähren. Schadenersatzansprüche gegenüber der Alsterlagune sind dann ausgeschlossen.

10. (1) Soweit es sich bei der Art der Veranstaltung um die Organisation von Personentransporten (z. B. Bus- oder Taxitransporten) oder Künstlervermittlungsgeschäfte handelt, haftet die Alsterlagune nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in Umständen der Person oder der Firma des Transportmitteleigentümers bzw. Künstlers begründet ist. Für diese Fälle behält sich die Alsterlagune ein Rücktrittsrecht vor. Die bereits erbrachten Zahlungen des Kunden sind in diesem Fall zurückzugewähren. Schadenersatzansprüche gegenüber der Alsterlagune sind dann ausgeschlossen.

11. Die Anbringung von Dekorationsmaterial in den Veranstaltungsräumen sowie die Nutzung von Flächen innerhalb und außerhalb angemieteter Räume, z. B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Alsterlagune und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen Vorschriften (Feuerschutz, polizeiliche Auflagen etc.) entsprechen. Alle vom Kunden in die Veranstaltungsräume eingebrachten Gegenstände sind grundsätzlich innerhalb von 2 Stunden nach Ende der Veranstaltung vom Kunden aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen. Andernfalls ist die Alsterlagune berechtigt, die zurückgelassenen Gegenstände ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Kunden einzulagern. Die Kosten für eine solche Einlagerung entsprechen jedenfalls der Höhe der Miete für die entsprechenden Räumlichkeiten. Zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden von der Alsterlagune entsorgt werden falls diese nicht vertraglich vereinbart sind.

12. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat der Kunde unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Gleiches gilt für alle Arten von Dekorationen insb. Blumen-Dekorationen & florales Design, jegliche Art von Mobiliar und Veranstaltungstechnik. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.

13. Der Kunde verpflichtet sich, die Alsterlagune unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/ oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange der Alsterlagune zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen für die Veranstaltung, die einen Bezug zur Alsterlagune aufweisen oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung seitens der Alsterlagune. Erfolgt dieses nicht, so hat die Alsterlagune das Recht, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. Wurde die vertraglich vereinbarte Anzahlung 14 tage nach Vertragsabschluss zwischen der Alsterlagune und dem Kunden nicht geleistet, ist die Alsterlagune nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Durch die nicht Durchführung der Veranstaltung ist der Kunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden. Die Forderung der Alsterlagune bleibt bestehen. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz (bei Privatpersonen 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz) zu verzinsen, falls nicht der Veranstalter einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt erhebt die Alsterlagune eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 EURO. Wir haben die Anschrift des Briefkopfes der Auftragsbestätigung als Rechnungsadresse gespeichert. Sollte die gespeicherte Adresse nicht korrekt sein oder muss die Rechnung Zusätze enthalten, teilen Sie uns die bitte im Vorfeld mit. Die Rechnungsanschrift ist für beide Parteien bindend. Für bereits zugestellte Rechnungen, die ohne das Verschulden der Alsterlagune auf Kundenwunsch geändert werden müssen, fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von € 5,00 pro Änderung an! Ist der Kunde eine Privatperson, sind der Alsterlagune mit Auftragslegung das Geburtsdatum sowie der Geburtsort mit zu teilen.

Bestimmungen über die Lieferung von Waren und Tickets für Veranstaltung

1. Die von der Alsterlagune im Internet dargestellten Tickets für bestimmte Veranstaltung/Events stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars für die Tickets gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Kunde ist für den Zeitraum von bis zu sechs Tagen (bei vorher stattfindenden Veranstaltungen bis zu dem vor der Veranstaltung liegenden Tag) an seine Buchung gebunden. Bei Übermittlung der Buchungsbestätigung oder Annahme des von der Alsterlagune übersandten Angebots/Tickets durch den Kunden kommt der entsprechende Vertrag über die vereinbarte Leistung zustande.

2. Durch das ausfallen der Veranstaltungen/Events die nicht durch die Alsterlagune verschuldet sind haftet die Alsterlagune nicht, jegliche Schadenansprüche gegenüber der Alsterlagune werden hiermit abgewiesen. Die vom Kunden erbrachte Leistung in Form der Zahlung des Tickets werden innerhalb von 14 Werktage an die Kunden erstattet. 3. Soweit die Alsterlagune Dienstleistungen aus den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, anbietet, finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312 b bis 312 d BGB) keine Anwendung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Alsterlagune bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme der bestellten Waren oder Eintrittskarten oder Dienstleistungen.

3. (1) Die angegebenen Preise sind ausnahmslos Bruttopreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich aller Steuern, insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer. Letztere ist auf Wunsch des Kunden getrennt ausweisbar. Für Kunden außerhalb der EU gilt Brutto für Netto. (2) Alle Preise gelten, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist – ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei Versendung von Waren im Inland wie auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Lieferung Versandkosten an. Deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben; sie sind zusätzlich zum Kaufpreis vom Kunden zu bezahlen. Für die Abholung oder die Zusendung eines Tickets berechnet die Alsterlagune im Falle von Einzelbuchungen eine einmalige Handlingspauschale in Höhe von Euro 3,50.

4. Das vereinbarte Entgelt ist sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Der Kunde kann per Kreditkarte (Visa, American Express oder MasterCard / EuroCard), Vorkasse und Paypal zahlen.

Allgemeine Bestimmungen

1. Die Alsterlagune haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrer selbst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Alsterlagune nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in dieser Ziffer aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Alsterlagune gegenüber Unternehmern nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

2. Die Alsterlagune ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn: - Höhere Gewalt (Brand, Streik, Flut o.ä.) oder andere von der Alsterlagune nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder des Zwecks, gebucht werden - Die Alsterlagune begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Alsterlagune in der Öffentlichkeit gefährden kann (z.B. Rufgefährdung), insbesondere solchen Anlässen, die außerhalb der Einflusssphäre der Alsterlagune liegen. Die Alsterlagune wird den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle des Rücktritts der Alsterlagune besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz gegen die Alsterlagune.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Hamburg vereinbart.

4. Hinweise zum Datenschutz: Die Alsterlagune weist darauf hin, dass die im Geschäftsverkehr anfallenden Daten gespeichert werden. Diese Daten werden für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verwaltet und genutzt. Des Weiteren verwenden wir Ihren Namen, Ihre Adresse, und ggf. Ihre Email Adresse, um Ihnen interessante Informationen über unser Leistungsangebot zukommen zu lassen. Selbstverständlich werden wir dies unterlassen, wenn Sie dieser Nutzung widersprechen. Die strenge Vertraulichkeit aller persönlichen Daten hat für die Alsterlagune höchsten Stellenwert. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

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20095 Hamburg
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